Werbung und Kommunikation mit Olympischen Themen
Die Broschüre «Werbung und Kommunikation mit olympischen Themen» beinhaltet eine Übersicht über die Vorschriften, die bei werblichen oder kommunikativen Umsetzungen vor, während und nach den Olympischen Spielen beachtet werden müssen. Sie richtet sich an alle Personen und Institutionen, die bei Werbe- und Kommunikationsmassnahmen mit olympischen Themen in Berührung kommen: Mitglieder der Swiss Olympic Teams, deren Umfeld und deren Verbände, Firmen, Partner usw.
Wichtig zu wissen
- Der Markenschutz gilt für nicht-olympische Sponsoren permanent. D.h. vor, während und nach dem Zeitraum der Olympischen Spiele.
- Der Zeitraum der Olympischen Spiele für Beijing 2022 gilt ab dem 26.01.2022 bis und mit dem 23.02.2022.
- Späteste Lancierungszeitpunk für generische Kampagnen ist ein Monat vor Beginn des Zeitraums der Olympischen Spiele: 26.12.2021. Bitte die Eingabe solcher Kampagnen frühzeitig einplanen.
- Die vorliegende Broschüre gilt ausschliesslich für Umsetzungen in der Schweiz.
Bei Fragen oder Unklarheiten gibt Cyrill Woodtli (rule40@swissolympic.ch, 031 359 71 49) gerne Auskunft.