Werbung und Kommunikation mit Olympischen Themen
Die Broschüre «Werbung und Kommunikation mit olympischen Themen» beinhaltet eine Übersicht über die Vorschriften, die bei werblichen oder kommunikativen Umsetzungen vor, während und nach den Olympischen Spielen beachtet werden müssen. Sie richtet sich an alle Personen und Institutionen, die bei Werbe- und Kommunikationsmassnahmen mit olympischen Themen in Berührung kommen: Mitglieder des Swiss Olympic Youth Teams, deren Umfeld und deren Verbände, Firmen, Partner usw.
Wichtig zu wissen
- Der Markenschutz gilt für nicht-olympische Sponsoren permanent. D.h. vor, während und nach dem Zeitraum der Olympischen Jugendspiele.
- Der Zeitraum des Olympischen Anlasses an den YOG 2024 in Gangwon gilt ab dem 19.01. bis und mit dem 01.02.2024.
- Die vorliegende Broschüre gilt ausschliesslich für Umsetzungen in der Schweiz.
Bei Fragen oder Unklarheiten gibt Cyrill Woodtli (rule40@swissolympic.ch, 031 359 71 49) gerne Auskunft.